Obstbau

Archiv News

Totales Feuer- und Feuerwerksverbot

Auf dem Gebiet des Kantons Thurgau und St.Gallen ist es ab sofort verboten, im Freien Feuer zu entfachen sowie brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Ebenfalls ist es per sofort auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen. Das hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau und Kantons St.gallen auf Antrag des Fachstabes Trockenheit beschlossen.

Aufgrund der aktuellen Wetterlage herrscht im Kanton Thurgau und St.Gallen eine extreme Trockenheit. Gemäss den Wetteraussichten muss damit gerechnet werden, dass die Trockenperiode weiterhin anhalten wird. Dadurch hat sich das Gefahrenpotenzial für Brände weiter erhöht. Damit ist aus Sicherheitsgründen das bereits bestehende Feuerverbot im Wald und in waldnahen Gebieten auch auf Felder, die Ufervegetation und das Siedlungsgebiet auszudehnen. Die Einhaltung der im Normalfall allgemein üblichen Sorgfaltspflichten und die Sensibilisierung der Bevölkerung genügen derzeit nicht mehr. In dieser Situation hat der Regierungsrat ein befristetes totales Verbot für das Entzünden von offenen Feuern im Freien sowie ein totales Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk erlassen.

Das Abschiessen von Hagelraketen ist im Zusammenhang mit dem aktuell geltenden absoluten Feuer- und Feuerwerksverbot nicht erlaubt. Dies weil die Gefahr bezüglich entfachen eines Brandes zurzeit einfach zu gross ist.